Die-Steuerabrater.de ist auf die exklusive Beratung von Gründern in Fragen der Unternehmerberatung spezialisiert und setzt sich dabei mit einem Expertennetzwerk aus zugelassenen Steuerberatern und Rechtsanwälten aus unterschiedlichen Fachrichtungen sowie Sozialversicherungsexperten für ein steueroptimiertes und freiheitliches Leben seiner Unternehmer und Existenzgründer ein.
Der Berufsstand als Unternehmerberater verpflichtet uns, auf folgenden Haftungsausschluss hinzuweisen: Wir sind keine Steuerberater, sondern Steuer „ab“rater und empfehlen aus wirtschaftlicher Sicht, die größte Ausgabenlast im Leben – nämlich „die Abgaben und Steuern“ – auf den Prüfstand zu stellen. Zur Gestaltung der steuer-strukturellen und gesellschaftsrechtlichen Freiheiten ist grundsätzlich im-mer der Rat einer fachkundigen Steuerkanzlei einzuholen, welche die gewünschte Steuer- oder Sozialversicherungsstrategie beurteilen und umsetzen kann.
Die-Steuerabrater.de begleitet seine Investoren bei der Wahl der richtigen Investitionsform und der optimalen strukturellen wirtschaftlichen Aufstellung. Der Investor ist in der Regel erfolgreiche® UnternehmerIN und sucht nach Wegen für eine optimale und risikoarme wirtschaftliche Ausrichtung des Geschäftsbetriebes.
Die-Steuerabrater.de und deren angebotene Leistungen beziehen sich auf die Unternehmer- und Wirtschaftsberatung, dem Bereitstellen von exklusiven Informationen im Rahmen von eBooks und Kalkulationen sowie dem Zugang zu einem Netzwerk von in Deutschland führenden Steuerberatern und Rechtsanwälten sowie Strategieberatern für Unternehmensgründungen und Gesellschaftsstrukturen. Weder durch das Portal noch durch Vertreter der Die-Steuerabrater.de findet eine direkte oder individuelle Steuer- oder Rechtsberatung statt. Diese wird im Rahmen der Gesamtstrategie der Unternehmerberatung ausschließlich von jeweils zu-gelassenen und mandatierten Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Unternehmensberatern nach deutschem Recht gewährt. Zusätzlich werden nur solche Experten am Unternehmensstandort einbezogen, die zur Beratung berechtigt sind und über entsprechen-de staatliche Zulassungen verfügen.
Übrigens: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt: „Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, den Sachverhalt so zu gestalten, daß ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht.“ (BFH-Urteil vom 20. Mai 1997, – VIII B 108/96 -, NJW 1998, Seite 928)